Informationen für alle Vereinsmitglieder

Der Vorstand des SV Gernrode möchte auf folgende Regelungen besonders hinweisen:


Jeder Jugendliche, der das 18. Lebensjahr vollendet muss einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Schüler und Studenten können weiter die Familienkarte nutzen, d.h. es fallen in diesem Fall keine weiteren Kosten an.

Abteilungsleiter und Übungsleiter sind angehalten, Nichtmitgliedern bei der ersten Trainingsteilnahme darauf hinzuweisen, dass ein Probetraining 3 mal kostenfrei möglich ist. Der Antrag auf Probetraining ist insbesondere für Kinder notwendig, die ohne Eltern am Training teilnehmen. Alle weiteren Trainingsteilnahmen erfordern die Vereinsmitgliedschaft, welche durch ein unterschriebenes Dokument auf Mitgliedschaft beantragt werden kann. Außerdem wird für eine neu beantrage Mitgliedschaft das Formular für die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats benötigt.
Sowohl aus Versicherungs- wie auch Haftungsgründen sollen alle Übungsleiter die Mitgliedschaft ihrer Trainingsteilnehmer prüfen und gegebenenfalls auf eine Mitgliedschaftspflicht hinweisen. Bei Fragen kann man sich gern an den Vorstand wenden.

Ist eine Mitgliedschaft nicht mehr erwünscht, so ist eine Kündigung spätestens zum 30.11. eines Jahres einzureichen. Mit 4 wöchiger Frist ist der Austritt zum Ende des Jahres möglich. Alle Anträge können beim Vereinsvorsitzenden oder den Stellvertretern abgegeben werden.


Die Satzung des SV Gernrode und alle weiteren wichtigen Dokumente sind unter "Verein allgemein" einzusehen.

 

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